Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du mich gerne kontaktieren.

Vertrag

Der Vertrag erfolgt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder per WhatsApp) und die AGB werden damit automatisch akzeptiert. Nach bestandener Fahrprüfung erlischt der Vertrag. Die Fahrschule Anina bietet seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemäße Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes entspricht.

Fahrlehrerin

Die Fahrlehrerin ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäß den aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrschulfahrzeug

Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt (nach Wahl des Fahrschülers/der Fahrschülerin Handschaltung oder Automatik). In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.

Fahrstunden

Eine Fahrlektion dauert 60 Minuten oder 90 Minuten und besteht aus: Begrüßung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.

Fahrstunden – Terminverschiebungen & Absagen

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Die Abmeldung muss telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es gilt jeweils der Zeitpunkt der eingegangenen Meldung, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen. Abmeldungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden.

Jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin darf sich während der gesamten Ausbildung eine (1!) zu kurzfristige Abmeldung (unter 24 Stunden vor der jeweiligen Fahrstunde) ohne Kostenfolge erlauben. Im Wiederholungsfall werden die Fahrstunden zum vollen Preis verrechnet. Nichterscheinen zur Fahrstunde wird auch beim ersten Mal zum vollen Preis verrechnet.

Nicht davon betroffen sind zu kurzfristige Abmeldungen infolge Krankheit oder Unfall (ein ärztliches Zeugnis ist dem Fahrlehrer auf dessen Verlangen – vor allem bei häufigen Vorkommnissen – vorzuweisen!) oder aufgrund Vorfällen höherer Gewalt ohne Selbstverschulden (z.B. Zugausfall, massiver Stau der öffentlichen Verkehrsmittel, usw.).

Zu kurzfristige Absagen wegen Überstunden bei der Arbeit, Terminkollisionen oder Ähnliches müssen im Wiederholungsfall ebenfalls zum vollen Preis verrechnet werden.

Dieser Abschnitt wird jeweils strikt eingehalten, da für die Fahrlehrerin jede zu kurzfristige Absage einem Arbeitsausfall und daher einem Lohnausfall gleichkommt.

Fahrstunden – Zu spätes Erscheinen & Nichterscheinen ohne vorherige Absage

Zu spätes Erscheinen oder Nichterscheinen von vereinbarten Terminen (z.B. Termin vergessen, verschlafen oder keine Lust, usw.) gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Ist der Fahrschüler oder die Fahrschülerin 15 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn, ohne den Fahrlehrer zu informieren, noch nicht eingetroffen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu Lasten des Fahrschülers.
Bitte plane also für die Anfahrt zur Fahrstunde genügend Zeit ein!

Fahrstunden – Fahrfähigkeit

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldzurückerstattung abgebrochen werden.

Fahrstunden – Administrations- und Versicherungspauschale

Die Kosten für die Administrations- und Versicherungspauschale belaufen sich einmalig auf Fr. 80.-.
Der Fahrschüler ist damit während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Anina versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
In dieser Pauschale ebenfalls eingeschlossen sind Prüfungsanmeldungen, Vorbereitungen und Nachbereitungen aller Fahrstunden.

Ist der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers.

Die Versicherungspauschale gilt nur für Fahrstunden mit der Fahrlehrerin der Fahrschule Anina.  Für Privatfahrten hat der Fahrschüler / die Fahrschülerin für eine eigene Versicherung zu sorgen.

Fahrstunden – Bezahlung

Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.

Die Fahrstunden sind jeweils am Ende jeder Fahrstunde in bar oder via TWINT zu begleichen. Bezahlung auf Rechnung sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Es werden maximal 3 Fahrstunden auf Kredit gewährt. Erfolgte bis dahin keine Bezahlung, werden keine weiteren Fahrstunden erteilt, bis die bisherigen Fahrstunden komplett beglichen worden sind.

Kurse (Nothelferkurse & Verkehrskunde)

Absagen & Umbuchungen

Anmeldungen zu jeglichen Kursen sind verbindlich! Die Fahrschüler erhalten jeweils eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Da die Plätze für die Nothelfer- und Verkehrskundekurse auf maximal 12 Fahrschüler beschränkt sind, wurde dafür eine klare Regelungen ausgearbeitet, welche strikt befolgt wird:

Absage eines Kurses über 7 Tagen: kostenlos
Absage eines Kurses zwischen 3-6 Tagen: Umtriebspauschale von Fr. 50.-
Absage eines Kurses zwischen 0-2 Tagen oder Nichterscheinen: voller Kurspreis wird verrechnet

Eine Absage aufgrund von Krankheit oder Unfall ist kostenlos, sofern der Kursleitung nachträglich (innerhalb von 5 Tagen) ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden kann.

Kurskosten

Das Kursgeld muss spätestens am Kurstag vor Kursbeginn in bar bezahlt werden. Falls der Betrag schon im Voraus bezahlt wurde, entfallen die Kurskosten.

Kurssprache

Die Kurssprache ist Deutsch. Teilnehmer, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Kursablauf nicht folgen können, bzw. das Kursziel nicht erreichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.

Pünktlichkeit

Ich bitte um Pünktlichkeit. Einerseits wird bei einer Verspätung der Kursablauf massiv gestört. Andererseits sind wir gesetzlich durch die asa verpflichtet, Teilnehmer mit Verspätung zurückzuweisen. Wer zu spät kommt (Toleranz von 5 Minuten wird gewährt) kann nicht mehr am Kurs teilnehmen und die Kurskosten werden zum vollen Betrag verrechnet. Bitte plane daher für die Anreise zum Theorielokal genügend Zeit ein.

Verhalten

Für einen reibungslosen Kursablauf wird vom Teilnehmer ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Wird der Kurs durch unangebrachtes und störendes Benehmen eines Teilnehmers behindert, steht es dem Instruktor frei, diesen nach einer mündlichen Abmahnung im Wiederholungsfall vom Kurs auszuschließen. Durch den Ausschluss entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

Bussen

Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen, gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Foto

Nach bestandener Fahrprüfung, wird ein Foto für die Hall of Fame, Facebook, Instagram erstellt und veröffentlicht.